Stiftungsrecht

STIFTUNGSRECHT

Mit mehr als 1.400 Stiftungen ist Hamburg Spitzenreiter, denn kein anderes Bundesland zählt so viele Stiftungen bürgerlichen Rechts. Die älteste Stiftung wurde 1227 gegründet. Stiftungen, die im Rahmen ihres Zwecks gemeinnützige Projekte verwirklichen, tragen zur Lösung von gesellschaftlichen Lösungen bei und gestalten die Zukunft.

Dr. Schmanns begleitet sie bei der Gründung einer Stiftung, Besetzung der Organe/Vorstände und achtet darauf, dass sie die Rechtsgrundsätze der Gemeinnützigkeit beachten, damit ihre Stiftung genehmigungsfähig wird. Er betreut seit Jahren drei größere Hamburger Stiftungen und ist für die Verwirklichung der Stiftungszwecke und des Vermögensmanagments verantwortlich.