Schwerpunkte

WIR SETZEN IHRE ANSPRÜCHE DURCH, NOTFALLS AUCH BIS ZUM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT!

Für eine Mandantin haben wir bereits eine Verfassungsbeschwerde gewonnen. Bei einer Erfolgsquote von 1,9% aller Beschwerden sind erfolgreiche Verfassungsbeschwerden sehr selten, sodass uns die Annahme dieser Verfassungsbeschwerde mit besonderem Stolz erfüllt.

Dr. Schmanns ist bei allen Landgerichten und Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland als Anwalt zugelassen. Unsere Kanzlei kann dadurch auch bundesweit vor allen Land- und Oberlandesgericht in Zivil- und Strafsachen für sie tätig sein. Damit können wir sie als Mandaten in allen Instanzen erfolgreich betreuen.

ERBRECHT

– Erbauseinandersetzungen
– Testament
– Testamentsvollstreckungen
– Erbscheinsverfahren
– Erbverträge
– Pflichtteil
– Ermittlung von Erben im In- und Ausland
– etc.

Weitere Informationen zum Erbrecht

STRAFRECHT

– Verteidigung im Ermittlungsverfahren in allen Instanzen
– Einlegung von Rechtsmitteln Berufung/Revision
– Haftprüfung
– Haftbeschwerde
– Wirtschaftskriminalität/Betrug/Untreue
– Steuerstrafrecht/Selbstanzeige
– etc.

Weitere Informationen zum Strafrecht

STIFTUNGSRECHT

– Gründung einer Stiftung
– Besetzung der Organe/Vorstände
– Beachtung der Gemeinnützigkeit

Weitere Informationen zum Stiftungsrecht